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Seit dem 7. Jahrhundert ist der Dorngau, die Landschaft an der oberen Glatt bis hinüber zum Forbach und zur Murg, von alemannischen Bauern aus dem schon länger besiedelten Gäu besetzt. Mittelpunkt des Dorngaus war von Anfang an Dornstetten ( Stetten im Dorngau ). In der folgenden Zeit bildet sich in diesem Landstrich eine Genossenschaft freier Leute, die im Dorngau und im angrenzenden Teil des eigentlichen Schwarzwaldes umfangreiche Rechte erhielten, nämlich das Recht ;Holz zum Bauen und zum Brennen zu schlagen,auf allerlei Wild – Vögel, Eichhorn, Wildschwein, Bären, Füchse und Wölfe, jedoch nicht auf Rotwild ( Hirsch und Reh ) - zu jagen, zu fischen und Vieh zu weiden, außerdem das Recht, vor einem besonderen Gericht, dem Waldgeding oder Waldgericht, zu richten um Erb und Eigen und um die Güter, die in die zugehörigen Dörfer und Weiler gehörten. Diese Genossenschaft, nach ihrem Gericht das „Waldgeding" genannt, bestand bis zum Jahr 1837.

Das Waldgericht war besetzt mit dem Amtmann oder Vogt von Dornstetten und 12 Richtern, die aus den in das Waldgericht gehörenden orten genommen wurden. Es tagte zweimal im Jahr: am Maientag (1 Mai ) und am St. Gallustag ( 16 Oktober ), und zwar „ in der Aach ob Baygensteins Haus in dem Höfle". Zu diesem Gerichtsplatz gehörte eine „Taferei" (Taverne), also eine Schenke oder Wirtschaft, eine notwendige Fürsorge für die an den Gerichtstagen hier versammelten Männern und zugleich ein Obdach für das Gericht bei schlechtem Wetter.

Der Gerichtstag ist seit der Aufhebung des Waldgerichts verschwunden. Erhalten ist noch die Wirtschaft, die durch Jahrhunderte „zur Sonne" genannt wurde.

1428 -  In der ältesten enthaltenen"Verkündigung des Waldgerichts" wird festgestellt: 
 Auf einer Hofstatt in Aach, die Nideck heißt, soll eine „Taferei" sein ; wer darauf sitzt, hat das Recht, Wein zu schenken.
1521 - Ein Teil der Glatt in Aach heißt „der Sunnenwag". Dies ist wahrscheilich ein Hinweis darauf, dass die „Taferei" schon damals „zur Sonne" genannt wurde.
1554 - Nach der Jahreszahl „ 1554 " über der Kellertür wurde der steinerne Unterstock des bestehenden Hauses damals erbaut. (Der Fachwerkaufbau dürfte über 100 Jahre jünger sein). Die ältere Taverne war vermutlich noch ein reiner Holzbau.
1592 - „In der Herberge und Taferei zu Neideck, in der großen vorderen Stube" wird das neue Lagerbuch für den Benzinger Hof veröffentlicht.
1689 - Der Wirt Christian Genkinger unterschreibt eine Rechnung als „Sonnenwirt in Aach".
1936 - Die Wirtschaft „zur Sonne" wird nur noch als Wohnhaus genutzt.
1977 - Durchgreifende Erneuerung der „alten Sonne" Familie Hebestreit in Zusammenarbeit mit Landesdenkmalamt, Landratsamt und Architekt Friedrich Jäckle.
1980 - Wiedereröffnung der Einstigen Gerichtsschenke als Gasthaus „ zum Waldgericht"durch Familie Hebestreit. 
Das „Waldgeding" eine Nutzungsgemeinschaft
Eine nicht unbedeutende Rolle spielte Aach in mehreren Jahrhunderten in dem sogenannten „Waldgeding", von dem wir allerdings erst 1433 die erste urkundliche Nachricht haben. In dieser Nutzungsgemeinschaft „Waldgeding" waren die Orte im Quellgebiet der Glatt zusammengeschlossen. Also: Aach, Benzingerhof, Dietersweiler, Grüntal, Hallwangen, Untermusbach, Wittlensweiler. Die Stadt Dornstetten kam später dazu. Dies wurde 1459 in einem „Weistum" schriftlich festgelegt, früher wahrscheinlich durch mündliche Überlieferung weitergegeben. Gegenseitige Hilfeleistung war oberstes Gebot! Die Rechtssprechung traf in allen strittigen, das Waldgeding berührende Fragen, ein besonderes Gericht. Allerdings nur als „Niedergericht" für alle kleine Missetaten wie Diebstähle, nicht erlaubte Holznutzung, Versetzung von Grenzsteinen, Waldfrevel, unerlaubte Jagd, Fischen, Fallenstellen, Trunkenheit, unsittlicher Lebenswandel, Beschimpfungen... Verurteilungen wurden nur bei „kalter Tat", wenn kein Blut floss, ausgesprochen. - Bei „warmer Tat", also bei einer Bluttat, einem Malefiz-Verbrechen, musste das nächst höhere Gericht in Dornstetten angerufen werden. Dann war in der Grafen- und Herzogzeit die höchste Instanz, das Gericht in Tübingen und Stuttgart zuständig. Die Todesstrafe zu verhängen, oblag meistenteils nur den regierenden Fürsten.

Den Vorsitz hatte der jeweilige Amtsvogt von Dornstetten. Nach überlieferter Sitte tagten er und zwölf aus den Waldgedingsorten gewählte Richter zweimal im Jahr in Aach, und zwar am 1. Mai und am 16.Oktober im Hof der „alten Sonne" (heutiges Gasthaus „Waldgericht"). Dort wurde über „Erb und Eigen" und über alle Vergehen, soweit sie „Wild, Wasser und Weide" des Waldgedings betrafen, beraten und abgeurteilt. Gelang es einem Beklagten – so berichtet es die Überlieferung – durch die im Hof Versammelten hindurchzukommen, und die Hand auf ein kleines Fensterchen zu legen, dann war er frei von der Anklage. Dieses Fenster hatte die besondere Bedeutung einer „Freistätte": die Chance eines „Verbrechers", weiterleben zu können, wenn er es schafft, diese Freistätte zu berühren. Schon in der Bibel, 5. Mose 19, 4-7, wird auf die Aussonderung von Freistätten als Asyl verwiesen, da hatten die Altäre meist Hörner (bis heute hat es diese Hörner sogar auf Kirchtürmen in anderen Ländern) und auch bei Fangespielen mit „Botte", (= ein Platz, an dem man nicht berührt, beziehungsweise gefangen genommen werden kann) oder bei der Handauflegung eines Soldaten auf dem Geschütz, ist diese Freistätte zu finden. Also eine Art Gottesurteil.

Bei schlechtem Wetter wurde in der Wirtsstube Gericht gehalten – und deshalb gab es auch dort eine „Freistatt-Hülse", die heute noch in der Gaststube des Gasthauses „Waldgericht" sichtbar ist. Die Legende erzählt, dass ein „Verbrecher", dessen Hand binnen 5 Minuten nicht abfault, wenn er sie in diese Hülse oder im Freien in das Fenster legte, er 48 Stunden freies Geleit hat, um über die Landesgrenze zu fliehen. Diese war ja früher die Grenze zum „badischen Ausland". Von Aach nach Obermusbach, welches zur Markgrafschaft Baden gehörte oder aber zum „badischen Kniebis", das war in dieser Zeit zu schaffen. Welch ein historischer Platz, wo „Gnade vor Recht" galt! Das sogenannte „Aftergericht" fand acht Tage später unter dem Turm der Martinskirche in Dornstetten statt. Auch die Gebrüder Grimm haben nicht nur Märchen, sondern eben solche „Weistümer" in deutschen Landen gesammelt und aufgeschrieben, auch das vom „Waldgeding in der Aach." 1834-1837 wurden die Rechte und Pflichten der Waldgedingsgenossen abgelöst und das Waldgeding fand sein vertragsmäßiges Ende.

* Üblicherweise wurde unter einer Linde Recht gesprochen. Deshalb zeigt das Wappen von Aach die Schwurhand und einen Lindenzweig. Und der Ausleger des Gasthauses Waldgericht verweist wiederum mit der „Schwurhand" auf diese historische Stätte, wo über Jahrhunderte „Recht" gesprochen wurde.